GUTACHTEN
Das Gutachten ist eine
Schlussfolgerung, die aus den
ermittelten Tatsachen unter
Anwendung von
Erfahrungssätzen des
Sachverständigen erstellt wird.
BEFUND
Ermittlung von Tatsachen und
Gewinnung von
Tatsachengrundlagen, die zur
Erstellung für das Gutachten
dienen.
Kontakt:
Robert Lind
Sachverständliger Industrieböden
Fachbereiche 73.20 | 73.50 | 73.52
Stiefleitenstrasse 8, A- 8081 Empersdorf
Tel.: +43 (0)681 81 88 1003
Email: robert.lind.sv@gmail.com
BEWEISSICHERUNG
Aufnahme des Ist-Zustandes zur Ermöglichung dringend erforderlicher
Instandsetzungsarbeiten, die eine spätere Befundung nicht mehr
ermöglichen. Die Gutachtenerstellung kann von einem
Sachverständigen zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis der
Beweissicherung vorgenommen werden.
DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE
Der Sachverständige ist auf seinem Fachgebiet kundiger Ermittler, erfahrener
Deuter und verständlicher Darsteller von Vorgängen, die Fachunkundigen sonst
verborgen oder unverständlich blieben.
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige dürfen sich
nur jene Personen bezeichnen, die nach einem Zertifizierungsverfahren in die
vom Gerichtshofspräsidenten geführte Gerichtssachverständigenliste
eingetragen werden.Die Zertifizierung stellt sicher, dass nur höchstqualifizierte
und zuverlässige Experten vom Gericht als Sachverständige beauftragt werden.
Die Tätigkeit des Bausachverständigen gewinnt durch die steigende Zahl der
Mängel und Schäden im Bausektor und die damit zusammenhängenden
Streitfälle zwischen den Baubeteiligten zunehmend an Bedeutung.
DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE
ALS PRIVATGUTACHTER
Der Privatgutachter ist keine geschützte Berufsbezeichnung und garantiert dem
Auftraggeber kein fundiertes Wissen im gewünschten Fachgebiet.Allgemein beeidete und
gerichtlich zertifizierte Sachverständige müssen neben der Zertifizierung vor einer
Kommission alle 5 Jahre ihr Wissen mittels Rezertifizierung nachweisen. Nur bei
ausreichender gerichtlicher und privater Gutachtertätigkeit, Fortbildung und Tätigkeit als
Vortragender ist eine befristete Verlängerung der Eintragung in die
Gerichtssachverständigenliste möglich.
Die Beauftragung eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
als Privatgutachter gewährleistet den höchstmöglichen Wissensstand und die
bestmögliche Erstattung eines Gutachtens.Privatgutachten dienen der Prüfung von
Erfolgsaussichten eines Verfahrens, der Kontrolle und Erläuterung von Fremdgutachten
sowie der Gutachtenerstellung bei privaten, außergerichtlichen Streitigkeiten.
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Tätigkeitsbereich
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Haftzugsmessungen
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Restfeuchte Messungen
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Gleitreibbeiwerte
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